Geschäftsbedingungen und Abrechnungsgrundlage


1 – Gegenstand

Bei Leistungen der Martina rau – managerberatung gelten unter Ausschluss anders lautender Bedingungen des Kunden die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.


2 – Honorare und Gebühren

gelten gemäß Angebot zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Samstage und Sonntage werden i.d.R. mit einem Aufpreis vergütet. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.


3 – Auslagenersatz

Sachkosten berechnen wir nach tatsächlichem Aufwand.

Für den Einsatz von bereitgestellter Technik gelten folgende Nutzungsentgelte:

  • Beamer: 60 Euro / Tag
  • Videoausrüstung: 40 Euro / Tag
  • Moderatorenkoffer: 30 Euro / Tag

Reisekosten setzen sich immer aus den Fahrtkosten und dem Zeitaufwand der Reise zusammen. Sie betragen ab dem Wohnort des Mitarbeiters der martina rau – managerberatung 0,70 Euro/km mit dem PKW oder beinhalten die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Wir werden Reisekosten mit Ihnen individuell abstimmen.

Übernachtung wird nach Aufwand berechnet, soweit diese Kosten nicht direkt vom Auftraggeber übernommen werden, zuzüglich 35,00 Euro Spesen pro Tag.


4 – Beraterwechsel

Wenn ein Berater krank wird oder aus unseren Diensten ausscheidet, sind wir verpflichtet und berechtigt, einen anderen gleichwertigen Berater einzusetzen. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bleiben im Übrigen bestehen.


5- Höhere Gewalt

Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, sind wir unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.


6 – Stornierung

Wenn der Auftraggeber mit einer Frist von kürzer als drei Monaten einen vereinbarten Auftrag storniert, berechnen wir folgendes Ausfallhonorar: Zeitraum zwischen Stornierung und vereinbartem Termin

– unter 3 Monaten: 25% Ausfallhonorar
– unter 4 Wochen: 50% Ausfallhonorar
– unter 8 Kalendertagen: 100% Ausfallhonorar

Das zu zahlende Ausfallhonorar kürzt sich um den Betrag, den wir durch Einsatz des vorgesehenen Mitarbeiters aus Anlass eines Ersatzauftrages innerhalb der vertraglich vorgesehenen Zeit erzielen können. Ferner kann der Auftraggeber den Nachweis führen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Dann ist nur der geringere Betrag zu zahlen.


7 – Aufrechnungsausschluss

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch des Auftraggebers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


8 – Haftung

martina rau – managerberatung wird alle beauftragten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. martina rau – managerberatung übernimmt vor, während, und nach den Beratugnsleistungen keinerlei Haftung für die Klienten, Teilnehmer oder Kunden. Eine wie immer geartete Haftpflicht von martina rau – managerberatung wird ausgeschlossen.


9 – Urheberrechte

Alle Unterlagen sowie Inhalte der Webseiten, die martina rau – managerberatung zur Verfügung stellt, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Informationen dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht oder zu eigenen Beratungszwecken verwendet werden.


10 – Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Mönchengladbach.